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   LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15   

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LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15 (https://dejure.org/2016,27389)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15 (https://dejure.org/2016,27389)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 5 Sa 1072/15 (https://dejure.org/2016,27389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 125 BGB; § 162 Abs. 2 BGB; § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 TzBfG; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 21 TzBfG; MTV-TSI (T-Systems International) § 4 Abs. 3; § 256 Abs. 1 ZPO
    Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis nach den tariflichen "Sonderregelungen für von der D. AG zur C. beurlaubte Beamte und Arbeitnehmer"; Unbegründete Feststellungsklage eines zur Beschäftigung in Tochterunternehmen beurlaubten Bundesbeamten

  • IWW

    § 13 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), § 28 MTV, § 13 Abs. 1 SUrlV, §§ ... 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 4 Abs. 3 des MTV, §§ 125 BGB, 21, 14 Abs. 4 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG, § 4 Abs. 3 MTV, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 162 Abs. 2 BGB, § 4 MTV, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis nach den tariflichen "Sonderregelungen für von der D. AG zur C. beurlaubte Beamte und Arbeitnehmer"; Unbegründete Feststellungsklage eines zur Beschäftigung in Tochterunternehmen beurlaubten Bundesbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTV TSI § 4 Abs. 3; TzBfG § 14 Abs. 1
    Auflösende Bedingungen; ruhendes Beamtenverhältnis

  • rechtsportal.de

    Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis nach den tariflichen "Sonderregelungen für von der D. AG zur C. beurlaubte Beamte und Arbeitnehmer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesicherte Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis - als Befristungsgrund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis ist höchstrichterlich als Befristungsgrund anerkannt worden ( BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 25 mwN ).

    Die Anerkennung einer derartigen auflösenden Bedingung als sachlicher Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG führt zur Vermeidung von Pflichtenkollisionen des betroffenen Arbeitnehmers und trägt dem Umstand Rechnung, dass regelmäßig die Pflichten aus dem Beamtenverhältnis den Vorrang gegenüber Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis haben ( BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 17; LAG D-Stadt 11. April 2016 - 2 Sa 655/15 - Rn. 26 f. ).

    In diesem Sinne hat auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Beurlaubung eines Arbeitnehmers zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt ( BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 15 ).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Dieses kommt nicht zur Anwendung, wenn entsprechende Bestimmungen eines einschlägigen Tarifvertrages insgesamt in Bezug genommen werden ( so überzeugend: BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 29 ff. mwN) .

    Denn tarifliche Bestimmungen, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung führen, müssen den Anforderungen der arbeitsrechtlichen Befristungskontrolle genügen ( BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 49 ).

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II b der Gründe ) ruht ein Arbeitsverhältnis danach, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, wie die Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann.
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 21.08.2003, Az.: 8 AZR 430/02 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie; BAG, Urteil vom 22.10.2003, Az.: 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176 - 184; BAG, Urteil vom 24.10.2007, Az.: 10 AZR 878/06 - juris).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 21.08.2003, Az.: 8 AZR 430/02 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie; BAG, Urteil vom 22.10.2003, Az.: 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176 - 184; BAG, Urteil vom 24.10.2007, Az.: 10 AZR 878/06 - juris).
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II b der Gründe ) ruht ein Arbeitsverhältnis danach, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, wie die Pflicht des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann.
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 21.08.2003, Az.: 8 AZR 430/02 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie; BAG, Urteil vom 22.10.2003, Az.: 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176 - 184; BAG, Urteil vom 24.10.2007, Az.: 10 AZR 878/06 - juris).
  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 344/90

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Dieser Wertung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( 4. Dezember 1991 - 7 AZR 344/90 - Rn. 26 ) entgegen.
  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 1531/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen auflösender Bedingung; Wegfall der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Die entgegenstehende Auffassung des angefochtenen Urteils, die unter Hinweis auf die Entscheidung des LAG Hamm ( 13. November 2014 - 15 Sa 1531/13 - juris ) die bloße Bezugnahme auf eine tarifvertragliche Regelung als formunwirksam gemäß §§ 125 BGB, 21, 14 Abs. 4 TzBfG ansieht, wird nicht geteilt.
  • LAG Köln, 11.04.2016 - 2 Sa 655/15

    Beurlaubter Beamter; personenbedingte Kündigung; Sonderurlaub

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15
    Die Anerkennung einer derartigen auflösenden Bedingung als sachlicher Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG führt zur Vermeidung von Pflichtenkollisionen des betroffenen Arbeitnehmers und trägt dem Umstand Rechnung, dass regelmäßig die Pflichten aus dem Beamtenverhältnis den Vorrang gegenüber Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis haben ( BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 17; LAG D-Stadt 11. April 2016 - 2 Sa 655/15 - Rn. 26 f. ).
  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 561/16

    Auflösende Bedingung - Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Juni 2016 - 5 Sa 1072/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 25.01.2017 - 11 Sa 764/16

    Auflösende Bedingung; Beurlaubung; Beamter

    Das Vermeiden einer solchen Pflichtenkollision ist daher durchaus als Sachgrund i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG anerkennenswert (vgl. auch LAG Niedersachsen Urteil v. 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15).
  • ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16

    Pflichtenkollision bei befristetem Sonderurlaub zur Aufnahme eines

    bb) Angesichts der von der Klägerin hervorgehobenen finanziellen Einbußen kann dahinstehen, ob der von der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts grundsätzlich anerkannte Rechtfertigungsgrund der gesicherten Rückkehr in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis (BAG, Urteil vom 14.07.2005 - 8 AZR 392/02, NZA 2005, 1411, zur Rechtslage vor Inkrafttreten von § 14 TzBfG; BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858 mwN, zu § 14 TzBfG) hier tatsächlich greift (so LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15, BeckRS 2016, 72221; ArbG München, Urteil vom 05.08.2016 - 3 Ca 667/16).

    Auch eine etwaige Unbeachtlichkeit des Bedingungseintritts nach § 162 Abs. 2 BGB lässt sich unter dem von der Klägerin angeführten Gesichtspunkt des unzulässigen "Beliebens" nicht begründen (vgl. zu diesem Ansatz LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15, BeckRS 2016, 72221).

  • LAG München, 10.05.2017 - 11 Sa 941/16

    Auflösende Bedingung, Sonderurlaub, Beamtenstatus

    Das Vermeiden einer solchen Pflichtenkollision ist daher durchaus als Sachgrund i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG anerkennenswert (vgl. auch LAG Niedersachsen Urteil v. 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15).
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